Die Lieferung geschieht auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Beanstandungen irgendwelcher Art müssen innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen für beide Teile: Hanau, Gerichtsstand Hanau.
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus bestehender Geschäftsverbindung. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Waren sofort zurückzunehmen. Bei einer Veräußerung, unverändert oder verarbeitet, der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gilt der Verkaufserlös in Höhe unseres Forderungsbetrages aus der Geschäftsverbindung als im Voraus an uns abgetreten.
In Fällen höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen, Rohstoff- und Transportschwierigkeiten sowie Kenntnis von einer Kreditverschlechterung des Abnehmers sind wir berechtigt, die Lieferung entsprechend aufzuschieben oder zu streichen oder aber mengenmäßig zu kürzen, ohne dass Ersatzlieferung oder Schadensansprüche gestellt werden können.
Bei schriftlichen, telefonischen, telegraphischen oder mündlichen Bestellungen sowie bei Auftragserteilung durch Vertreter sind wir nur zur Lieferung verpflichtet, wenn der Auftrag von uns ordnungsgemäß bestätigt worden ist. Vertreter sind zum Inkasso nicht befugt.
Soweit eine andere Vereinbarung nicht ausdrücklich schriftlich getroffen ist, gelten stets unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise.
Verpackungsgesetz – Entsorgung und Verwertung
Soweit unsere Produkte mit zwingend systembeteiligungspflichtigen Verpackungen versehen sind, nehmen wir die erforderlichen Anmeldungen vor. Wir weisen aber darauf hin, dass unsere Produkte nicht gemeldet werden, soweit es sich um Produkte und nicht um Verpackungen handelt. Sollten Sie diese Produkte als Verpackungsmaterial einsetzen, insbesondere als Serviceverpackungen oder als Versandverpackungen, ist Ihr Haus Hersteller im Sinne des §3 Abs. 14 Verpackungsgesetz und damit gem. $7 VerpackG systembeteiligungspflichtig. Die Übernahme Ihrer Herstellerpflichten zur Systembeteiligung bei Serviceverpackungen nach §7 Abs. 2 VerpackG ist ausgeschlossen. Deshalb sind Sie selbst zur Beteiligung an einem Dualen System auf eigene Kosten verpflichtet, falls die Verkaufsverpackungen an den privaten Endverbraucher gelangt. Sie verpflichten sich auch, uns gegenüber Ansprüchen Dritter wegen sonstiger Kosten freizustellen, wenn wir wegen einer mangelnden Lizenzierung der Produkte in Anspruch genommen werden.
Diese Bedingungen gelten bis auf weiteres, auch für spätere Verkäufe und Lieferungen.
Zahlung: Unsere Rechnungen sind zahlbar vom Rechnungstage an innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug. Sonderzahlungsbedingungen nur nach Vereinbarung.
Lieferungen erfolgen vorbehaltlich ausreichender Rohstoff- und Energieversorgung.